Gleichbehandlungsprogramm

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH im Jahre 2010

Präambel

Mit diesem Bericht kommen die ENA Energienetze Apolda GmbH und die Energieversorgung Apolda GmbH ihrer Verpflichtung aus § 8 Abs. 5 Satz 3 EnWG nach.

Der Bericht betrifft die Zeit vom 01.01.2010 - 31.12.2010 und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms vom 29.02.2008 zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts.

Der Bericht wird vorgelegt von dem Gleichbehandlungsbeauftragten, Herrn Dirk Tauchnitz, der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda und ist auf den Internetseiten der Unternehmen (Energieversorgung Apolda GmbH und ENA Energienetze Apolda GmbH) veröffentlicht.

Teil A:

Selbstbeschreibung der Energieversorgung Apolda GmbH und ENA Energienetze Apolda GmbH

Zum 01.07.2007 hat die ENA Energienetze Apolda GmbH als rechtlich selbstständiges Tochterunternehmen der Energieversorgung Apolda GmbH den operativen Geschäftsbetrieb als Netzbetreiber aufgenommen. Als verantwortlicher Betreiber der Elektrizitäts- bzw. Gasverteilungsnetze hat die ENA Energienetze Apolda GmbH die Aufgabe der Verteilung von Elektrizität und Gas und ist verantwortlich für den Betrieb, die Wartung und den Ausbau der Verteilernetze.

Die in Teil A des Gleichbehandlungsprogramms dargestellte organisatorische Aufbauorganisation des Unternehmens bildet die Grundlage für die im Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts.

Teil B:

Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts

Das Gleichbehandlungsprogramm enthält die Maßnahmen der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Im Rahmen dieses Berichts wird dargestellt, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraumes in den Unternehmen vermittelt und gegebenenfalls im Einzelnen weiter ausgestaltet worden sind.

I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements

1. Gleichbehandlungsprogramm

Zum 01.07.2007 hat die ENA Energienetze Apolda GmbH als rechtlich selbständiges Tochterunternehmen der Energieversorgung Apolda GmbH den operativen Geschäftsbetrieb als Netzbetreiber aufgenommen. Das Gleichbehandlungsprogramm wurde entsprechend angepasst.

Der Gleichbehandlungsbeauftragte der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH hat mit Schreiben vom 03.03.2008 das erstellte Gleichbehandlungsprogramm an die Bundesnetzagentur versandt.

Das Gleichbehandlungsprogramm wurde in Form einer Dienstanweisung durch die Geschäftsführung erlassen und allen Mitarbeitern in Papierform übergeben. Die Kenntnisnahme wurde durch Unterschrift bestätigt.

2. Gleichbehandlungsbeauftragter

Herr Dirk Tauchnitz wurde mit Wirkung vom 03.03.2008 zum Gleichbehandlungsbeauftragten bestellt.

Für die interne Kommunikation wurde im Gleichbehandlungsprogramm der Gleichbehandlungsbeauftragte benannt. Aufgrund der räumlichen Nähe hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit, den direkten Kontakt aufzunehmen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte steht allen Mitarbeitern der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Gleichbehandlungspflicht zur Verfügung.

Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat uneingeschränkten Zugang zu den Geschäftsleitungen der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einführung des Gleichbehandlungsprogramms, insbesondere die Schulung und Organisation von Abläufen, wurden mit den Geschäftsleitungen abgestimmt.

In den regelmäßig stattfindenden Geschäftsleitungsberatungen besteht die Möglichkeit, Fragestellungen oder Hinweise auf die Gleichbehandlung anzusprechen und zu klären.

II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms

a) Organisation

Zum 01.07.2007 hat die ENA Energienetze Apolda GmbH als rechtlich selbständiges Tochterunternehmen der Energieversorgung Apolda GmbH den operativen Geschäftsbetrieb als Netzbetreiber aufgenommen.

Als verantwortlicher Betreiber der Elektrizitäts- bzw. Gasverteilungsnetze hat die ENA Energienetze Apolda GmbH die Aufgabe der Verteilung von Elektrizität und Gas und nimmt die wesentlichen Aufgaben des Netzbetreibers wahr. Dies sind u. a.:

  • die Durchführung des Regulierungsmanagements
  • Festlegung von Budgets
  • Festlegung Netzkonzept und Netzstrategie
  • Festlegung Bau- und Instandhaltungsstrategie
  • Planung und Bau von Anlagen und Netzen
  • Vorgaben für Netzführung
  • Beantragung von Netzentgelten
  • Festlegung von Anschlussentgelten und Baukostenzuschüssen
  • Vertrieb von Strom- und Gasanschlüssen
  • Zählerdatenmanagement- und Datenaustausch
  • Ausübung Bauherrenfunktion
  • Erteilung von Vorgaben und fachliche Anleitung des Netzservices für den Netzbetrieb
  • Erteilung von Vorgaben und fachliche Anleitung des Abrechnungsservices für die Abrechnung der Netznutzungsentgelte
  • Abschluss Händlerrahmenverträge
  • Netznutzungsverträge und Anschlussverträge

Die Erbringung von Dienstleistungen durch die Servicebereiche der Energieversorgung Apolda GmbH ist in dem zwischen der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag vereinbart. Der Dienstleistungsvertrag vom 21.09.2007 wurde der Bundesnetzagentur zur Kenntnis übergeben.

Die Struktur und die Aufgaben der ENA Energienetze Apolda GmbH wurden auf der Grundlage der „Konkretisierung der gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zu den Entflechtungsbestimmungen in §§ 6 - 10 EnWG“ vom 21.10.2008 nochmals überprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Struktur und die der ENA Energienetze Apolda GmbH zugeordneten Aufgaben den Forderungen des genannten Eckpunktepapiers grundsätzlich entsprechen.

Zusätzlich prüfen die Energieversorgung Apolda GmbH und die ENA Energienetze Apolda GmbH gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC PricewaterhouseCoopers Legal AG z.Z. Varianten für eine mögliche breitere Aufstellung der Netzgesellschaft. Ziel dieser Untersuchungen sind eine Prozess- und Kostenoptimierung sowie die nochmalige Überprüfung der Einhaltung von Entflechtungsvorgaben.

b) Organigramm

Die Organigramme des vertikal integrierten Unternehmens Energieversorgung Apolda GmbH und der Netzgesellschaft ENA Energienetze Apolda GmbH sind im Anhang dargestellt.

Dargestellt sind u.a.

  • Anzahl der Mitarbeiter mit schuldrechtlichem Anstellungsvertrag
  • Anzahl der Mitarbeiter, die Netztätigkeiten ausüben, aber an anderen Stellen im vertikal integrierten EVU angestellt sind
  • Wahrnehmung von DNA-Aufgaben
  • Anzahl der angeschlossen Kunden

c) Prozessanalyse und Prozessgestaltung

Die unbundlingkonforme Abwicklung und Auswertung der Prozesse wurde nach der Herauslösung des Netzbetreibers geprüft und an die geänderte Unternehmensstruktur angepasst. Gemeinsam mit der Unternehmensberatungsgesellschaft PwC PricewaterhouseCoopers AG wurden u. a. folgende Prozesse geprüft und dokumentiert:

  • Energiebeschaffung
  • Kundenlenkung Medien
  • Kundenlenkung Energie
  • Kundenlenkung Hausanschluss
  • Erstellung bzw. Änderung Hausanschluss
  • Zählersetzen
  • Kalkulation Netzentgelte
  • Lieferantenwechsel
  • Ablesung
  • Verbrauchsabrechnung und Forderungsmanagement Netzentgelte
  • Sperrung
  • Netzplanung und Netzerweiterung

Die unbundlingkonforme Abwicklung der Prozesse einschließlich der Geschäftsverteilungspläne wurden für die Energieversorgung Apolda GmbH und die ENA Energienetze Apolda GmbH dokumentiert und als Betriebsanweisung im März 2008 geschult und in Kraft gesetzt.
Die gemeinsam mit PwC erarbeitete Beschreibung der einzelnen Prozesse wurde der Bundesnetzagentur am 21.05.2008 zur Kenntnis übergeben.

Weiterhin fand am 30.11. und 01.12.2010 für alle Mitarbeiter der Energieversorgung Apolda GmbH und ENA Energienetze Apolda GmbH eine nochmalige Schulung durch den Gleichbehandlungsbeauftragten statt. Geschult wurden neben dem Gleichbehandlungsprogramm insbesondere die einzelnen diskriminierungsanfälligen Prozesse und die Dienstanweisung „Sicherstellung Unbundling konformes Verhalten“.

Im September und Oktober 2010 wurde durch den Gleichbehandlungsbeauftragten stichpunktartig die Unbundlingkonformität für die Prozesse Erstellung/Änderung Netzanschluss und Zählersetzen geprüft.
Stichpunktartig wurden im Dezember 2010 im Bereich „Kundenbetreuung und Abrechnung“ die Prozesse Kundenlenkung Energie und Kundenlenkung Hausanschluss geprüft und protokolliert.

Beanstandungen oder Abweichung von den vorgegebenen Prozessabläufen wurden nicht festgestellt.

Am 02. März 2010 wurde durch den Gleichbehandlungsbeauftragten und den Administrator die Berechtigungsstruktur der im Intranet vorhandenen Daten und Dateien geprüft. Der Zugang der Mitarbeiter der Strukturen Handel/Vertrieb bzw. Erzeugung konnte im Rahmen dieser Prüfung ausgeschlossen werden.

Weiterhin wurde der Prozess „Forderungsmanagement Netzentgelte“ nochmals geprüft und weiter mit Vorgaben für die einzelnen Prozessabläufe untersetzt.

Entgeltbildung in der Anreizregulierung und Marktinformation zu den Preisblättern zum 01.01.2011

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesnetzagentur zur Festlegung der Erlösobergrenzen vom 05.12 2008 für Gas und 11.12.2008 für Strom wurden die geänderten Kosten (Kosten vorgelagertes Netz und vermiedene Netzentgelte, Verbraucherpreisindex, Perioden übergreifende Saldierung, Mehrerlösabschöpfung) in die Netzentgelte eingearbeitet und der Bundesnetzagentur angezeigt. Die Preisblätter wurden einheitlich am 06.12.2010 an alle Strom- und Gashändler einschließlich Energieversorgung Apolda GmbH versandt.

Umsetzung Geschäftsprozesse nach GPKE und GeLi

Die Vorgaben der Bundesnetzagentur entsprechend des Beschlusses BK6-06-009 vom 11.07.2006 zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität sowie des Beschlusses BK7-06-067 vom 20.08.2007 zu den Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Gas sind vollständig umgesetzt.

Von der Option nach Ziffer 6 des Tenors des Beschlusses BK6-06-009 sowie Ziffer 4 des Beschlusses BK7-06-067 wurde bis Oktober 2010 Gebrauch gemacht. Die Energieversorgung Apolda GmbH und die ENA Energienetze Apolda GmbH haben bis Oktober 2010 ein gemeinsames Abrechnungs- und Energiedatenmanagementsystem SIV kVASy/Robotron ecount im 2-Vertragsmodell betrieben. Die Verwaltung erfolgte über eine unabhängige Shared-Service-Einheit. Die Vorgaben zur informellen Entflechtung wurden eingehalten. Der Bereich Vertrieb der Energieversorgung Apolda GmbH hatte keinen Zugriff auf das gemeinsame Abrechnungs- und Energiedatenmanagementsystem. Eine entsprechende Stichprobenprüfung wurde vorgenommen.

Weiterhin wurde im Jahr 2010 durch die Energieversorgung Apolda GmbH und ENA Energienetze Apolda GmbH die Systemumstellung auf das 2-Mandanten-System abgeschlossen. Die entsprechende Beauftragung an die Firma SIV erfolgte am 15.03.2010. Am 01.10.2010 begann der Test- bzw. Probebetrieb des Projekts „Mandantentrennung“. Die Produktivsetzung erfolgte nach Abschluss des Testbetriebs und Costomizings am 12.11.2010.

Die Fertigstellung zur Umsetzung des Projekts „Mandantentrennung“ wurde der Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 07.12.2010 angezeigt.

Zähler- und Messwesen

Entsprechend dem Beschluss der Bundesnetzagentur BK6-09-034 wur-den durch die ENA Energienetze Apolda GmbH die standardisierten Mess- bzw. Messtellenbetreiberverträge veröffentlicht und auf Anfrage von Messdienstleistern und Messtellenbetreibern angeboten. An der Umsetzung der standardisierten elektronischen Wechselprozesse im Messwesen bis zum 01.10.2011 wird gearbeitet.

Vortragsrecht bei der Geschäftsleitung des integrierten EVU und Sanktionen bei Entflechtungsverstößen

Der Gleichbehandlungsbeauftragte nimmt an den regelmäßigen Leitungsberatungen der Geschäftsführung des integrierten Unternehmens teil.

Im Rahmen dieser Beratungen wird das Vortragsrecht des Gleichbehandlungsbeauftragten gegenüber der Geschäftsführung uneingeschränkt wahrgenommen.

Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm wurden, auch im Rahmen der durchgeführten Prüfungen, nicht festgestellt.

III. Schulungskonzept

Neu eingestellte Mitarbeiter wurden unterwiesen, die Auszubildenden werden im Rahmen ihrer Ausbildung mit den Anforderungen des EnWG vertraut gemacht. Der Gleichbehandlungsbeauftragte selbst informiert sich regelmäßig über die Fachpresse bzw. nimmt an einschlägigen Weiterbildungsmaßnahmen teil.

Alle Mitarbeiter haben neben der Richtlinie zum unbundlingkonformen Verhalten das Gleichbehandlungsprogramm übergeben bekommen und dieses zur Kenntnis genommen.

Nach der im Dezember 2010 durchgeführten Schulung zu dem Gleichbehandlungsprogramm und den Geschäftsprozessen ist die nächste Schulung aller Mitarbeiter im Jahr 2012 geplant.

IV. Überwachungskonzept

Die Mitarbeiter der ENA Energienetze Apolda GmbH und der Energieversorgung Apolda GmbH haben die Möglichkeit, Fragen oder Hinweise im Bezug auf die Gleichbehandlung zu stellen oder zu geben. Der Name des Gleichbehandlungsbeauftragten ist im Gleichbehandlungsprogramm benannt. Bei Beschwerden steht dieser den Mitarbeitern zur Verfügung, so dass der Gleichbehandlungsbeauftragte über eventuelle Verstöße Kenntnis erlangt.

Apolda 15.03.2011

Dirk Tauchnitz
Gleichbehandlungsbeauftragter