EVA Grund- und Ersatzversorgung

Preisblatt: Allgemeinen Tarif (Gewerbe, Landwirtschaft, sonst. Bedarf)

Sie können bei Einhaltung der tariflichen Voraussetzungen zwischen den nachfolgenden Tarifen Punkt 1 bis 3 auch mit Schwachlastregelung wählen. Für Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen u.a. fragen Sie bitte nach den hierfür geltenden Sonderabkommen. Ihre Energieversorgung Apolda GmbH berät Sie bei der Wahl des für Sie günstigsten Tarifes gern.

1. Eintarifmessung netto brutto
Verbrauchspreis in ct/kWh
(Arbeitspreis + verbrauchsabhängiger Leistungspreis)
23,78 28,30
+ Leistungspreis (fester Anteil je Kundenanlage) in €/a 36,00 42,84
+ Verrechnungspreis in €/a 23,44 27,89
2. Zweitarifmessung netto brutto
Verbrauchspreis in Hochtarifzeit in ct/kWh 24,57 29,24
Verbrauchspreis in Schwachlastzeit in ct/kWh 13,78 16,40
+ Leistungspreis (fester Anteil je Kundenanlage) in €/a 24,00 28,56
+ Verrechnungspreis in €/a 35,16 41,84
3. Verrechnungspreis netto brutto
Zähler ohne Leistungsmessung in €/a 23,44 27,89
Zweitarif-Zähler ohne Leistungsmessung in €/a 35,16 41,84
Zuschlag für Stromwandlersatz in €/a 30,68 36,51

Allgemeinbedarf= Gewerbe, Landwirtschaft und sonst. Bedarf

Schwachlastregelung

Die Schwachlast beträgt 8 Stunden in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr.
Ein Anspruch auf Schwachlastregelung für den Strombezug von Einrichtungen und Geräten zur Raumheizung besteht nicht.

Konzessionsabgaben

Die Konzessionsabgabe für die Gemeinden entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung ist im Arbeits-/Verbrauchspreis berücksichtigt. Die Konzessionsabgabe beträgt in Gemeinden mit bis zu:

  Netto ct/kWh Brutto ct/kWh
25.000 Einwohnern 1,32 1,57
100.000 Einwohnern 1,59 1,89

Die Konzessionsabgabe beträgt für Schwachlaststrom in allen Gemeinden 0,61 ct/kWh
(0,73 ct/kWh inkl. 19 % Umsatzsteuer).

Vereinbarungen mit Gemeinden, dass keine oder niedrigere Konzessionsabgabe zu zahlen ist, genießen Vorrang. Die allgemeinen Tarifpreise sind dann entsprechend herabzusetzen.

Beachten Sie die rechtlichen Hinweise zu unseren Tarifen.