Ergänzende Bestimmungen der Energieversorgung Apolda GmbH
zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
und Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
I. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten (§ 7 Strom- und GasGVV)
Erweiterung und Änderung gemäß § 7 sind der Energieversorgung Apolda GmbH in Textform unverzüglich mitzuteilen.
II. Abrechnung und Abschlagszahlungen (§§ 12 und 13 Strom- und GasGVV)
Die Abrechnung des Stromverbrauchs/Gasverbrauchs erfolgt grundsätzlich jährlich. Die Energieversorgung Apolda GmbH erhebt 11 monatliche Abschlagszahlungen.
III. Zahlungsweise (§ 16 Strom- und GasGVV)
Der Kunde ist berechtigt, seine fälligen Zahlungen wahlweise durch
- Bareinzahlung
- Banküberweisung
- Lastschriftverfahren/ Einzugsermächtigung
zu leisten.
IV. Zahlungsverzug, Unterbrechung, Rücklastschriften und Wiederherstellung der Versorgung (§§ 17, 19 Strom- und GasGVV)
Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzugs, von Rücklastschriften, einer Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Versorgung, sind vom Kunden nach den im Preisblatt der Energieversorgung Apolda GmbH veröffentlichten Pauschalsätzen zu ersetzen bzw. werden anfallende Aufwendungen bei Nachinkasso direkt weiterberechnet.
V. Inkrafttreten
Die Ergänzenden Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1.11.2006 in Kraft.
Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Energieversorgung Apolda GmbH zur Strom- und GasGVV
gültig ab 01.08.2009
1. Kostenerstattung für Zahlungsverzug, Unterbrechung, Rücklastschriften und Wiederherstellung der Versorgung (Ziffer IV. der Ergänzenden Bestimmungen)
| Mahnkosten | 2,60 € |
| Nachinkasso (Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten) | nach Aufwand |
| Rücklastschriften | 3,00 € |
| Sperrgebühren (mit Mehrwertsteuer) | 48,73 € |
| Öffnungsgebühren (mit Mehrwertsteuer) | 48,73 € |
| Gebühr Vorsprache (mit Mehrwertsteuer) (wenn von EVA beauftragt) | 30,42 € |
| Gebühr Vorsprache (mit Mehrwertsteuer) (durch EVA oder Kunden beauftragt, z.B. Aufladen VIZ-Schlüssels außerhalb der Geschäftszeiten) |
|
| Montag – Samstag Sonntag Feiertag |
35,82 € 46,05 € 61,40 € |
2. Umsatzsteuer
Die Kostenpauschale zur Wiederherstellung der Versorgung und der Gebühr Vorsprache (beauftragt durch den Kunden) beinhaltet die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe (z. Zt. 19 %).
Energieversorgung Apolda GmbH | Heidenberg 52 | 99510 Apolda

