Gerichtlicher Erfolg
09.01.2012 von Nancy Firme (Kommentare: 0)
Bereits im Sommer 2011 berichteten wir über dubiose Haustürgeschäfte mit Stromlieferverträgen in Apolda. Mitarbeiter eines Konkurrenzunternehmens hatten bei Apoldaer Bürgern geklingelt und vorgegeben, von der EVA zu kommen. Unter diesem Vorwand wurden Kunden an der Haustür zum Abschluss von Stromlieferverträgen gedrängt, die in Wahrheit mit einem ganz anderen Unternehmen zustande kamen.
Die EVA hat bereits damals erklärt, dass es sich bei diesen Vertretern nicht um Mitarbeiter der Energieversorgung Apolda GmbH handelt. Glücklicherweise setzten sich einige der Betroffenen mit der Energieversorgung Apolda GmbH in Verbindung, so dass wir diese Geschäftspraktiken gerichtlich unterbinden konnten:
Die EVA hat ein Anerkenntnisurteil beim Landgericht Erfurt erwirkt. Das von der EVA verklagte Konkurrenzunternehmen wurde zu einer Strafzahlung von bis zu 250.000 Euro für den Fall verurteilt, dass deren Vertriebsbeauftragte weiterhin behaupten, von der EVA zu kommen.
Wir bitten Sie, weiterhin die Augen offen zu halten. Die EVA macht keine Haustürgeschäfte mit Strom. Unsere Mitarbeiter können auch stets einen Betriebsausweis vorweisen, den Sie aufmerksam ansehen sollten. Unterschreiben Sie nicht voreilig Verträge, sondern lesen Sie sich die Vertragsklauseln in Ruhe durch.
Sollten Sie sich bei einem Vertragsangebot unsicher sein, steht Ihnen unser Abrechnungsservice gerne zur Verfügung.


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