Die Energieversorgung Apolda GmbH distanziert sich entschieden von dem am 22.11.2011 veröffentlichten Artikel unter der Rubrik – „Am 1. Januar steigen die Strompreise – Schuld sind ein abgeschmetterter Gesetzestext und ein Geldgeschenk der Bundesregierung an die Industrie“!
„Bei der Energieversorgung Apolda begründet man die Erhöhung mit einer neuen Energieumlage, die 2012 Netzbetreiber und Versorger treffe."
Diese Begründung ist keine Aussage der Energieversorgung Apolda GmbH, sondern die Preiserhöhung wurde wie folgt dargestellt.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zum Schutz des Klimas und der Umwelt wird von allen Bürgerinnen und Bürgern durch die sogenannte EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) mit unterstützt. Ziel dieses Strompreisanteils ist es unter anderem, den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen zu fördern.
Die EEG-Umlage wird zum 01.01.2012 erneut angehoben und bei 4,274 ct/kWh (brutto) festgesetzt.
Weiterhin steigen zum 01.01.2012 die Netznutzungsentgelte um über 20 % an. Die Erhöhung der Netznutzungsentgelte resultiert vorrangig aus der Anhebung der Netznutzungsentgelte des vorgelagerten Netzes.
Die gute Nachricht: Die Kunden der Energieversorgung Apolda GmbH werden nicht mit der vollständigen EEG-Erhöhung sowie Netzentgelterhöhung belastet. Wir freuen uns sehr, dass an dieser Stelle unsere Kunden von unserer optimierten Beschaffungsstrategie und effizienten Unternehmensstrukturen profitieren und wir die Vorteile weitergeben können.
Nachdem wir für einen Großteil unserer Kunden die Preise der letzten 12 Monate für die bestehenden Zweijahresverträgen der Kalenderjahre 2010/11 nicht unerheblich senken konnten, müssen wir den Strompreis ab 1. Januar 2012 anheben. Die Kunden, welche sich für unser Zweijahresprodukt Sonderabkommen EVA Wohnen entschieden hatten, kamen in den Vorteil, dass sie den massiven Anstieg der EEG-Umlage (Erneuerbare Energien Gesetz) von 2,436 ct/kWh auf 4,200 ct/kWh (brutto) im Kalenderjahr 2011 nicht tragen mussten.
Der Preisanstieg für das Kalenderjahr 2012 liegt zwischen 3,6 % und 10,3 % bzw. 0,83 ct/kWh und 2,26 ct/kWh (brutto) im Arbeitspreis unseres Sonderabkommens EVA Wohnen. Betrachtet man den Preisanstieg in diesem Tarifsegment bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh, so liegt dieser bei 11,1 % und 93,41 €/a, nicht bei den in der Presseveröffentlichung dargestellten 17,8 % und 107,06 €/a.
In den neuen Preisen wurden lediglich die ab 01.01.2012 gestiegenen Kosten aus der Netznutzung sowie die erhöhten Umlagen aus dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) berücksichtigt.
Da zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Höhe der von Seiten der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegten Sonderkundenumlage nach § 19, Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) klar war, liegt das Preisrisiko bei der Energieversorgung Apolda GmbH.
Aus diesem Grund bieten andere Lieferanten lediglich Preisgarantien auf den reinen Energiepreis an. Mögliche Änderungen von Umlagen und sonstigen staatlichen Abgaben können angepasst werden. Eine Festpreisgarantie auf alle Preiskomponenten gibt es in diesem Fall nicht.
Die Energieversorgung Apolda GmbH steht zu Ihrem Festpreisangebot bis zum 28.02.2013, unabhängig davon, wie sich die Umlagen und sonstigen Abgaben in diesem Vertragszeitraum ändern.
Einen Kommentar schreiben